insic Logo

Präsentation und Script:
insic.de




best viewed: .firefox .full-screen .navigation: cursor links/rechts+swipe

Identifizierung nach KJM, GlüStV und GwG


Potentiale bestätigter Verfahren im regulierten Glücksspiel
Einblick und Ausblick

Aufsichtrechtliche Anforderungen


Identifizierung durch Verfahren mit positiver Begutachtung durch die KJM oder vergleichbar
OASIS Prüfung und ARGUS System nach GlüStV (bzw. SAFE Server in SH)
PEP- und Sanktionslistenprüfung nach GwG
Zusätzlich Monitoring zur Spielsucht- und Geldwäscheprävention, sowie Betrugsabwehr


Identifizierung mit 18+, Sperrlistenprüfung und Monitoring

Positiv bewertete Verfahren


Coolspot, Accor, T-Online, Vodafone, Full Motion, RST AVSKey, Hansenet, Premiere, 18OK, Erotic Media, Cybits AG, m/gate, ISH Kabel, Lotto Hamburg, MTG, Lotto Bayern, insic GmbH, GiropayID, Sofort Ident, POSTID, AgeID, 1&1 DE Mail, Authada (eID), WebID VideoID, Deutsche Bank, Verimi VideoID, Anerkannte Module, ZKA Debtikarte, FunsmartPay, Schufa Ident Q-Bit, Internet-Smartcard, SIZCHIP AVS, RISER ID Check, Integrity VideoID, Identix VideoID, KYC Shield VideoID, Identity Trust VideoID, ID Now VideoID, Avarto VideoID, CheckTech VideoID

Welche Verfahren sind geeignet?

Segmentierung


Telekommunikationsanbieter
Paymentanbieter mit inhouse-Lösungen
EC-Chipkarten basierende Systeme
Video-on-Demand Portale
Porno- und Erotikangebote
Insolvenzen / unklare Verfügbarkeit
Sitz außerhalb der EU / Datenschutz

Es bleiben 8 Verfahren in der weiteren Betrachtung

Begrenzt praktische Relevanz


eID mit elektronisch lesbarem Personalausweis
De-Mail
ID-Wallet in einer separaten App

Es bleiben 5 Verfahren in der weiteren Betrachtung

Relevante Verfahren

Anerkannte Verfahren in der Praxis, Anteile und Qualität der Ergebnisse

  • Schufa-Verfahren:
    Schufa Identitäts-Check +
    Schufa Kontonummerncheck +
    1-Cent-Überweisung mit PIN
    55%-65% Anteil
    KJM + GwG
    Limit: 150€ + 1.000€

  • GiropayID
    10-20% Anteil
    KJM + GwG konform
    Limit: 1.000€
    VideoIdent
    1-3% Anteil
    KJM + GwG konform
    Limit: 1.000€

  • SofortIdent
    KJM konform
    Limit: 0€
    IDENTT Ausweiserkennung
    10-20% Anteil
    GwG konform
    Limit: 150€

Annahmen zur Prozessgestaltung


OASIS, PEP- und Sanktionslistenprüfung erst bei (vorläufiger) Zulassung zum Spiel
OASIS Prüfungen sind einmal täglich vor der ersten Teilnahme durchzuführen
PEP- und Sanktionslistenprüfungen sind vor Ersteinzahlung durchzuführen
PEP- und Sanktionslistenprüfungen sind für aktive Kunden jährlich zu wiederholen
Identifizierung und Altersprüfung erfolgt einmalig

Prozess online

Prozess

Kosten



Für den Business-Plan sind im Mittel ca. 1,50€ pro Identifikation zu kalkulieren zzgl. technische Umsetzung

  • Schufa Verfahren: 1,00€

  • GiropayID: 0,48€

  • VideoIdent: 6,00-12,00€

  • IDENTT Ausweiserkennung: 0,35€

  • SofortIdent: 3,00€

  • PEP+Sanktionslistenprüfung je: 0,15€

.unverbindlich .geschätzt

Prozess Wettvermittlungsstelle

Prozess

Ausweisverarbeitung

  • Vorläufige Identifizierung §16 (8) GwG

    vollständige Identifizierung ist unverzüglich nachzuholen
  • Ausweiserkennung + Ausweisprüfung

    besondere Bedeutung bei fehlgeschlagenem Schufa-Ident
  • Unterschiedlichste Ausweis-Formate

    erfordern technische Verfahren zur Erkennung
  • Vollständige Identifizierung

    nach hohem Standard trotzdem erforderlich


Desko

identt

Ausweisformate.Beispiele

Prozess

Monitoring. Anforderungen



  • Transaktions-Monitoring zur Erkennung von Spielsucht

  • Transaktions-Monitoring zur Erkennung von Betrug

  • Transaktions-Monitoring zur Geldwäscheprävention

  • Online-Reporting an die Aufsichtsbehörden ARGUS und SAFE(SH)
    Spielerdaten, OASIS Sperrdaten, Wetten mit Einsatz und Gewinn, Logins, Einzahlungen, Auszahlungen, Limits

.eigene Regelwerke .kontinuierlicher Prozess

Fragen? Bitte!
Weitere Details
insic.de


* * *

Vielen Dank!

gunter.fricke@insic.de

* * *

.made .with .webslides .thx @jlantunez @pixabay


Disclaimer: Alle Produktnamen, Logos und Markennamen sind Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber.
Die Nutzung von Logos und Markennamen bedeutet nicht in jedem Fall die Zustimmung deren Inhaber und erfolgt nur zum besseren Verständnis.