Aktuelles

 

Die Abteilungen Technik, Entwicklung, Support und Vertrieb sind für unsere Kunden über die Weihnachtsfeiertage und Neujahr werktäglich durchgehend erreichbar. Kontaktieren Sie uns wie gewohnt über Slack und in der Eskalation telefonisch.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und ein erfolgreiches 2025!

 

Nach dem durchschlagenden Erfolg unserer Artikelserie „insic Update“ in den letzten Monaten veröffentlicht auf dem ISA-Guide haben wir uns entschlossen, die Inhalte in einem eigenen Blog fortzuführen und zu vertiefen. Lesen sie unseren neuen Blog in deutscher Sprache mit umfänglichen Erklärungen unserer Produkte und Services. Die deutschen Beschreibungen mit der englischen und spanischen Übersetzung  bleiben auf dem ISA-Guide zum Nachlesen verfügbar.

 

Seit Mitte November 2024 rollen wir ein neues Major Release an unsere Kunden aus. Neben der Bereitstellung von neuen Produkten und Funktionen, überführen wir wichtige Sicherheits-Patches der letzten Monate in den Trunk.

Im Monitoring ist wie angekündigt die Sales-Analyse zur Steuerung von Marketing-Kampagnen unter Ausschluss gefährdeter Spieler hinzugekommen. Zum Jahresende beenden wir offiziell die Core-Entwicklung und übernehmen die Lösung in den Regelbetrieb.

Es ist so weit, das neue Frontend zu optimierten Nutzersteuerung für Endkunden ist fertig. Erleben Sie ein modernes und aufgeräumtes Frontend zur Steuerung des KYC und ID Workflows.

 

Die Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI) bedarf einer ausgewogenen Strategie jenseits von Alarmismus und blindem Zukunftsglauben. Wir greifen seit fast 10 Jahren auf KI-Technologien für die Bilderkennung, Videoanalyse und die Suche zurück. Auf unserer Homepage haben jetzt zusätzlich KI-generierte Bilder von DeepAI und die automatische SEO Optimierung Einzug gehalten.

Nachdem wir im Monitoring aus Datenschutzgründen zunächst auf den Einsatz von KI verzichtet haben, konnten wir nun eine Lösung erarbeiten, die ohne Veröffentlichung von Trainingsdaten interne und externe KI-Modelle nutzen kann.

Die Steuerung des KYC Workflows, Prävalenz-Voraussagen optimiert auf den Markern of Harm und der Einsatz im erweiterten Marketing stehen vor dem praktischen Einsatz. Erleben Sie mit uns den Einstieg in das neue Zeitalter – kritisch, ausgewogen und mit langfristiger Perspektive.

 

Mit dem insic „Anwaltsscanner“ prüfen Sie Ausweisdokumente Ihrer Mandanten schnell und zuverlässig. Wählen Sie aus über 30 Prüfverfahren die für Sie passenden Prüfverfahren. Anschließend konfigurieren wir Ihren individuellen ID-Prüfprozess in wenigen Minuten gemeinsam mit Ihrem Team.

Identt Self Verify: Einfache und sichere Identitätsbestätigung durch insic

Identt Self Verify bietet eine innovative Lösung für eine schnelle und verlässliche Identitätsbestätigung, die im März 2022 von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) positiv begutachtet wurde. Der Service wird nun stolz von insic bereitgestellt.

Das Verfahren ist einfach und sicher: Halten Sie Ihr Ausweisdokument vor die Kamera, damit das automatisierte IDENTT Identifizierungsverfahren die Gültigkeit überprüfen und eine Verifizierung durchführen kann.
Danach werden Ihnen Bewegungen mit dem Kopf gezeigt, welche Sie wiederholen müssen. 

Mit dem KJM-Gütesiegel garantiert Identt Self Verify höchste Sicherheitsstandards und erfüllt die Anforderungen an einen vertrauenswürdigen Identitätsnachweis. Die positive Bewertung der KJM und die Bereitstellung durch insic bestätigen die Zuverlässigkeit und Kinderschutzkonformität des Services.

Verabschieden Sie sich von komplizierten Identitätsprüfungen und nutzen Sie Identt Self Verify mit Vertrauen und Sicherheit. Egal ob für Online-Konten, Finanztransaktionen oder andere vertrauenswürdige Anwendungen – Wir sorgen für eine reibungslose und verlässliche Nutzererfahrung unter Einhaltung höchster Standards.

Erfolgreiche Zertifizierung des Informationssicherheits-Management-Systems gemäß ISO/ IEC 27001:2013 ermöglicht Technologiesprung bei der insic.

Erstmalig wurde das Informationssicherheits-Management-System der insic GmbH gemäß den Standards DIN EN ISO/IEC 27001:2013 erfolgreich zertifiziert.

Anfang Dezember 2022 wurde ein entsprechendes Audit durchgeführt und das Zertifikat nunmehr erteilt.

„Diese Zertifizierung bestätigt, dass die Verfahren der insic zur Identifizierung und erweiterten Prüfung nach den Vorgaben des GlüStV sowie des GwG zuverlässig betrieben und nachhaltig angeboten werden“, so Gunter Fricke, Geschäftsführer der insic GmbH.

„Die Einführung des Informationssicherheits-Management-Systems bei der insic GmbH ist eine Teamleistung, die einen Meilenstein in dem Prozess der Wandelung eines gereiften Start-Ups in einen mittelständisch familiengeführten Betrieb darstellt. In diesem Zusammenhang wurden interne Prozesse standardisiert, der Vertrieb, das Business Development und die technische Leitung aus der Geschäftsführung in das Team ausgegliedert und die Prägung als stark inhabergeführtes Unternehmen zugunsten einer verteilten Verantwortung weiterentwickelt.

Es ist uns gelungen, den im Betrieb ausgebildeten Mitarbeitern eine langfristige Perspektive und einen sicheren Arbeitsplatz in einem spannenden Marktumfeld zu bieten. In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf die Verbundenheit zu unseren langjährigen Mitarbeitern in der Ukraine hinweisen, die trotz der Einschränkungen jeden Tag durch Engagement und Kompetenz überzeugen.

Die Potentiale aus der konsequenten Neuausrichtung anlässlich des Zertifizierungsprozesses und die im Jahr 2022 stark gewachsenen Transaktionsvolumina führten zu einem deutlichen Kostenvorteil, den wir zum Jahreswechsel an unsere Kunden weitergeben konnten.“ ergänzt Ben Fricke, der als Informationssicherheitsbeauftragter für die Entwicklung und Einhaltung der Sicherheitsstandards auch für die Neuausrichtung verantwortlich zeichnet. Die Umstellung auf die neue Norm nach ISO/IEC 27001:2022 ist zudem weitgehend vollzogen, so dass die eigenen Kunden auch in diesem Kontext vom Wissensvorsprung der insic profitieren.

Die besondere Kombination von einzigartigen Produkten, ausgeprägtem Spezialwissen und die Unterstützung unserer langjährigen Kunden und Partner wie der SCHUFA AG ermöglichen uns, auch künftig die Standards der IT-Sicherheit und der internen Qualitätsstandards in innovativen Services weiterzuentwickeln.

Hierzu gehören aktuell die Bereitstellung der LUGAS Safe Server schon im Vorgriff auf die erwartete Erweiterung für Sportwetten, eine neue Ausweiserkennung, die Entwicklung des Self-Hosting Ansatzes in Kombination mit dem bewährten insic SAAS-Betriebskonzept und die Umstellung auf Technologien zum Serverless-Computing zur maximalen Skalierbarkeit. Sie sind die spannenden Entwicklungen des ersten Quartals 2023.

„Für das zweite Quartal sehen wir neue Produkte im Kontext des überarbeiteten JMStV und der erweiterten Bewertungspraxis der KJM sowie die Weiterentwicklung unserer Technologie für die Mega-Carrier in unserem Segment. Wir bleiben dran!“ verspricht das insic Team.

Schufa und insic stellen die Schufa G-Auskunft zur Limitprüfung >1.000€ nach GlüStV bereit

Zur automatisierten Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäß den Vorgaben des GlüStV stellt die Schufa in Zusammenarbeit mit der insic die Glücksspiel-Auskunft zur Verfügung.

Der Nutzer beantragt zunächst im Frontend der Spielplattform aktiv eine Erhöhung des Einsatzlimits und wählt das Verfahren des Schufa G-Auskunft, um sich für den Bereich von 1.000€ bis 10.000€ monatliches Limit freizuschalten.

Dieses neue Produkt der Schufa ist in der Einführungsphase bis auf Weiteres nur über die insic verfügbar und basiert auf den Schufa Scoring-Mechaniken, ohne dass sich der Schufa Score eines Verbrauchers durch Mehrfachabfragen ändert.

Um den Spielteilnehmer zu ermitteln, benötigt die SCHUFA die persönlichen Stammdaten des Nutzers (Name, Geburtsdatum, Anschrift). Nur vorab mittels Schufa Identitätscheck Premium oder mittels Ausweisprüfung geprüfte Registrierungsdaten des Nutzers werden zur SCHUFA-Bonitätsabfrage genutzt. Die SCHUFA übermittelt daraufhin eine sogenannte G-Auskunft inklusive Score an die Glücksspielplattform. Verfügt der Nutzer einen ausreichend hohen Score, wird ihm die Erhöhung des Einsatzlimits gewährt. Übermittelt die Abfrage einen Score mit negativen Merkmalen ist keine Limit-Erhöhung >1.000,00€ möglich.

Diese Verfahren wurde von den Glücksspiel-Aufsichtsbehörden anerkannt und kommt in Kombination mit den anderen Prüfverfahren zum Einsatz, um auch Limit-Erhöhungen von über 10.000€ zu ermöglichen.

insic erweitert ID Verfahren um AccessToAccount zur Prüfung der Mittelherkunft

München/Ahrensburg. Insic und finAPI stellen gemeinsam eine Lösung zur automatisierten Prüfung der Mittelherkunft mittels Access-to-Account nach PSD2 zur Verfügung.

Die nach GWG und GlüStV verpflichtende Prüfung der Mittelherkunft bei höheren Einsätzen ist bisher für Anbieter und Vermittler von Glücksspielprodukten mit hohem Aufwand verbunden. Die Prüfung mittels vom Spielteilnehmer übersandten Dokumenten wie Versorgerrechnungen oder Bank-Kontoauszügen ist für den Geldwäschebeauftragten grenzwertig schwierig bis unmöglich.

„Mit dem AccessToAccount Verfahren steht nun eine zuverlässige und rechtskonforme Technologie bereit, die mir als Geldwäschebeauftragten die Lösung einer zentralen Aufgabe wesentlich erleichtert.“ so Gunter Fricke in seiner Rolle als Geldwäschebeauftragter für eine Reihe von Glücksspielplattformen unter deutscher Regulierung.

Auf Basis der neuen Zahlungsdiensterichtlinie – PSD2 (Payment Services Directive2) unter der Aufsicht der BAFIN nach Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz – ZDUG wird es nun möglich, nach besonderer Freigabe durch den Spielteilnehmer eine Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durchzuführen. Der Spielteilnehmer erlaubt dabei den Zugriff auf sein Bankkonto. In Abhängigkeit des beantragten Limits wird geprüft, ob das durchschnittliche Einkommen dem Antrag entspricht, ohne dass Einzelheiten der Kontotransaktionen an den Glücksspiel-Anbieter übertragen werden müssen.

Die insic Bestandkunden können ab sofort auf diesen neuen Service zugreifen und ihren Wettbewerbsvorteil im Bereich der Identifizierung und Datenprüfung nach GlüStV und GwG zu günstigen Konditionen weiter ausbauen.

insic erweitert SCHUFA Identitätsprüfung um Echtzeitüberweisung

Ahrensburg / Wiesbaden: Seit 2007 bietet die insic unterschiedliche SCHUFA-Produkte über die eigenen Schnittstellen an. Allein in 2020 wurden 1,2 Millionen Prüfungen mit dem SCHUFA Identitätscheck, dem SCHUFA Kontonummerncheck und der SCHUFA Bonitätsauskunft als zentrale Prüfverfahren des insic AVS durchgeführt.

Zur Erhöhung der Durchlässigkeit erweitert insic ihre SCHUFA Produktpalette um die 1-Cent Echtzeitüberweisung mit PIN-Code. Damit können die SCHUFA-Kernprodukte nach den Vorgaben des GlüStV und des JMStV regelkonform eingesetzt und das Nutzererlebnis für den Spieler wesentlich verbessert werden.

Insic unterscheidet fünf Phasen in der Umsetzung ihrer SCHUFA-Identitätsprüfung:

Datenvorbereitung: Schon vor der Durchführung der ersten SCHUFA Datenprüfung wird jede Eingabe des Kunden zusätzlich aufbereitet, um dem möglichen Spieler die Registrierung möglichst einfach und angenehm zu gestalteten. Neben den unterschiedlichen Dubletten-Prüfungen und der Echtzeit-Prüfung von E-Mail-Adresse, Adressangaben zum Wohnort, automatisierter Ermittlung von Hausnummern, der Bundeslandzuordnung und einer Prüfung der IBAN über externe Datenquellen, kommt der richtigen Kommunikation mit dem Kunden eine besondere Bedeutung zu.

SCHUFA Identitätscheck Premium: Die vorab validierten Eingaben des Kunden werden im nächsten Schritt für die Prüfung mittels SCHUFA Identitätscheck Premium geprüft, um zügig und ohne große Hürden für den Spieler eine vorläufige Zulassung zum Spiel zu erreichen. Insbesondere ist dabei auf die Zeichen-Übersetzung, Automatismen zum Ausgleich von Schnittstellenfehlern oder beispielsweise die richtige Verarbeitung von Doppelnamen zu achten. Insic nutzt hier wiederkehrende Muster bei der Verarbeitung von doppelten Vornamen wie beispielsweise „Karl-Heinz“ und doppelten Nachnamen wie „Müller-Lüdenscheid“, um automatisiert Korrekturen in der Abfrage vorzunehmen. Zudem werden die Nutzer schrittweise durch konfigurierbare Zweit- und Drittabfragen mit verschiedenen Unschärfen-Prüfungen geleitet, um die Durchlässigkeit im Rahmen der Vorgaben der Regulierung weiter zu erhöhen.

SCHUFA Kontonummerncheck: Nach dem erfolgreichen SCHUFA Identitätscheck Premium ist entsprechend den Vorgaben der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der SCHUFA-Kontonummerncheck durchzuführen. Hier verwenden die insic-Systeme die Daten aus der initialen Registrierung, dem Bezahlprozess, einem vom Kunden angegebenen Gewinnauszahlungskonto oder der Eingabe während der Identifizierung selbst. Erneute Eingaben von Kontonummern sind für den Kunden nicht erforderlich, dabei ist es nach wie vor wichtig, neben der IBAN-Eingabe auch eine Umrechnung von Kontonummer und Bankleitzahl zu integrieren, für deren vorab-Prüfung die insic auf externe Services zurückgreift. Durch die Integration in den Einzahlungsprozess erreicht insic überdurchschnittliche Trefferquoten.

1-Cent Überweisung in Echtzeit: Stimmen die Daten aus dem SCHUFA-Identitätscheck mit dem SCHUFA-Kontonummerncheck überein, wird eine 1-Cent Überweisung mit PIN-Code auf das geprüfte Bankkonto des Spielers in Echtzeit überwiesen. In enger Zusammenarbeit mit den Sparkassen überwindet die insic mit diesem neuen Verfahren den zeitversetzten Medienbruch einer klassischen Überweisung und steigert die Konversion im SCHUFA-basierten Prüfprozess erheblich. Noch in der laufenden Spielsession kann der Kunde den Pin-Code über seinen Homebanking-Client abfragen und sich als vollständig identifiziert für höhere Einzahlungs- und Spieleinsatzlimits qualifizieren.

Prüfungen nach GwG und GlüStV: Nach zumindest einer vorläufigen Zulassung zum Spiel sind bei der Aufnahme der Geschäftsbeziehung risikobasiert Prüfungen des PEP- und Sanktionslistenstatus durchzuführen, um den Vorgaben des GwG gerecht zu werden. Vor jeder Spielteilnahme erfolgt dann abschließend eine Prüfung gegen die OASIS Sperrliste.

insic und SCHUFA vertiefen Zusammenarbeit

Die SCHUFA bietet zurzeit für den deutschen Markt des Online-Glücksspiels Produkte zur Überprüfung von Identität und Bonität von Endkunden an. Dazu gehören insbesondere die Produkte „IdentitätsCheck Premium“, „KontonummernCheck“ und die „Bonitäts-Auskunft “ an.

Die insic bietet zurzeit für den Glückspiel Markt die „insic AVS Plattform“, und weitere Produkte an. Hierzu gehören insbesondere ID-Verfahren an, die von der KJM 2008, 2015 und 2020 positiv begutachtet und von der FSM in 2020 geprüft wurden.

Die insic Produkte in Kombination mit den SCHUFA Produkten ermöglichen es Glücksspielanbietern, eine auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Identitäts- und Bonitätsprüfung eigenständig vorzunehmen und damit potentiellen Endkunden die Teilnahme an Glückspielen zu ermöglichen. Die insic Verfahren zeichnen sich durch die Gestaltung mittels offenem Workflow Management aus und umfassen neben klassischen Methoden die Nutzung von künstlicher Intelligenz wie die Ausweiserkennung, die Dokumentenerkennung und die automatisierte Video-Lebenderkennung.

Zusätzlich wird insic spezielle Produkte wie die 1-Cent Echtzeitüberweisung und Verfahren zum automatisierten Spieler-Scoring anbieten um eine hohe Konversion und die automatische Qualifizierung von Spieleinsatz- und Einzahl-Limitierungen abzusichern.

Mit Wirkung zum 01.07.2021 tritt der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland in Kraft. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 ermöglicht es Anbietern von Glücksspielprodukten auf dem deutschen Markt aktiv zu werden, stellt dabei aber höhere regulatorische Anforderungen im Hinblick auf Identitätslösungen, Schutz vor Spielsucht, Überschuldung und Geldwäscheprävention.

Bereits vor dem Inkrafttreten des Glückspielstaatsvertrages 2021 dulden die Länder Glückspielanbieter, die bereits jetzt die Anforderungen des Glückspielstaatsvertrages 2021 erfüllen.

Als Antwort aus der Neuregulierung des Glücksspielwesens ergebende Marktpotential und zur Festigung und zum Ausbau ihrer jeweiligen Stellung im Glückspiel Markt, vertiefen die SCHUFA und die insic ihre bereits seit 15 Jahren bestehende Zusammenarbeit.

Beide Unternehmen intensivieren Ihre Anstrengungen markgerechte Produkte anzubieten und richten sich hierzu neu aus. Die Unternehmen schließen eine neue Kooperations- und Vertriebsvereinbarung und treten vertrieblich gemeinsam auf. Die SCHUFA und die insic werden zukünftig ihre Produkte für den Glücksspiel Markt gemeinsam zu bewerben, vertreiben und neue Schufa Produkte frühzeitig in die insic Plattform einbinden.

Automatische Gesichtserkennung:

Zur reinen Altersprüfung hat die KJM bereits 2008, 2015 und 2020 das insic Verfahren positiv begutachtet. insic erweitert nun die Fähigkeiten des bewährten AVS-Verfahrens um die Prüfung der Ausweis-Daten mittels automatischer Gesichtserkennung.

Das klassische VideoIdent ist bisher mit hohem Aufwand und hohen Kosten verbunden – für Käufer und Spiel-Plattformen gleichermaßen. Das geht erheblich zulasten der Konversionsrate. Mit der Gesichtserkennung der insic sparen Sie sich und Ihren Kunden den hohen Aufwand eines 1:1 Videogesprächs, denn die Gesichtserkennung bestätigt die Identität des Kunden sofort und ohne Gespräch mit einem Call-Center Agent auf der anderen Seite. Der Kunde nutzt die insic Video-Lebenderkennung auf Basis KI-Prozessen, ohne dass biometrische Daten zentral gespeichert werden.

Beim herkömmlichen VideoIdent-Verfahren wird die Identität und das Alter von einer Person am anderen Ende der Videoverbindung geprüft. Die Privatsphäre des Nutzers wird dabei gestört.

Bei der Gesichtserkennung nach elektronischer Ausweisprüfung bestätigt ein KI-Prozess die Identität und die Echtheit des Gesichts mittels Erkennung von unterschiedlichen Gesichtsausdrücken wie lächeln, böse oder traurig.


Insic: FSM-Prüfsiegel

Die FSM-Gutachterkommission ist in ihrer Entscheidung vom 28. Juni 2020 zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich bei insic-AVS um ein technisches Mittel im Sinne von § 5 Abs. 3 Nr. 1 JMStV handelt, mit dem Anbieter den Zugang zu entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten regulieren können. Weiterhin hat die Gutachterkommission festgestellt, dass mit dem insic-AVS eine verlässliche Altersverifikation durchgeführt werden kann, um eine geschlossene Benutzergruppe im Sinne des § 4 Abs. 2 S. 2 JMStV zu gewährleisten und somit sicherzustellen, dass nur Erwachsene Zugang zu entsprechend geschützten Inhalten haben.

Der Nutzer lädt Bilder von Vorder- und Rückseite seines Personalausweises oder Reisepasses hoch. Die insic-Systeme lesen aus diesen Abbildungen die Daten automatisiert aus. Wenn das Auslesen des Ausweisdokuments ergibt, dass der Nutzer volljährig ist, gleicht das insic-System in einem zusätzlichen zweiten Schritt die Bildaufnahme mit einer Lebendaufnahme des jeweiligen Nutzers ab: Durch die Live-Aufnahme des Gesichts über eine Webcam oder über die Kamera eines Smartphones werden die biometrischen Merkmale beider Aufnahmen verglichen und abgeglichen. Dabei nutzt insic ein parallel laufendes Verfahren zur Lebenderkennung, das auf Stimmungserkennung beruht, um den Missbrauch des Systems durch Fotos auszuschließen. Zusätzlich ermittelt das System während der Lebenderkennung das ungefähre Lebensalter der abgebildeten Person (mit einer Fehlertoleranz von +/- 4,8 Jahren). Kommt dieses Subsystem zu dem Ergebnis, dass es sich bei der abgebildeten Person um einen minderjährigen Nutzer handelt, bricht das Prüfverfahren ab.

In Fällen biometrischer Übereinstimmung kann insic mit hoher Sicherheit von der Plausibilität der Altersüberprüfung ausgehen. Insbesondere die automatisierte Erfassung und Prüfung der Ausweisdaten stellt in Kombination mit dem Abgleich der biometrischen Daten von Ausweisdokument und Lebendaufnahme des Endgerätenutzers den prototypischen Anwendungsfall einer plausiblen Altersüberprüfung dar.

Datenschutz-, vertrags-, urheber- und wettbewerbsrechtliche Bewertungen sind nicht in die Prüfung eingegangen.

Berlin, 29. Juni 2020

[Weitere Details zur Meldung finden Sie auf dem ISA-Guide oder auf KJM-online.]

insic erweitert ihren Service um KI basierte ID-Verfahren

ID-Verfahren bedienen sich in zunehmendem Maße Verfahren zur Bildverarbeitung auf Basis von künstlicher Intelligenz. insic setzt hierbei auf verschiedene Technologien, die jeweils am besten zu Ihrem jeweiligen Aufgabenzweck der Ausweis-, Dokumenten- und Gesichtserkennung passen.

Als komplexeste Aufgabe erscheint die schnelle Erkennung eines oder mehrerer Gesichter auf einem Dokument oder in einem Video-Stream. Im ersten Schritt wird unter Einsatz eines ersten Neuronalen Netzes die Tiefen-Erkennung mit unterschiedlichen Bild-Auflösungen ermöglicht, so dass ein oder mehrere Gesichter auf einem Bild grundsätzlich erkannt werden können. Danach wird die Sicht auf ein einzelnes Gesicht begrenzt, damit nicht verschiedene gleichzeitig sichtbare Personen den Algorithmus umgehen.

Erscheinen mehrere Gesichter parallel vor der Kamera, bricht die Erkennung ab. Werden mehrere Fotos nacheinander hochgehalten, beginnt die Erkennung immer wieder von vorn, da entweder zwischenzeitlich kein Gesicht oder zwei Gesichter gleichzeitig sichtbar sind.

insic nutzt als Trainingsdaten ein öffentlich zugängliches Standard-Dataset mit 390.000 trainierten Gesichtern aus unterschiedlichen Kulturkreisen, um diese von anderen Arten von Objekten zu unterscheiden und Stimmungen ableiten zu können.

Zur Optimierung in mobilen real-time Umgebungen kommt eine Aggregation dieser Datenbasis zum Einsatz, für die das Gesicht eine Mindestgröße und eine horizontale Ausrichtung haben sollte.

Die insic Lösung funktioniert dabei ohne eigene App auf allen gängigen Endgeräten, die durch die Hersteller gewartet und mit Updates versorgt werden.

Nachdem das Gesicht erkannt und von anderen Objekten unterschieden wurde, wird unter Nutzung eines zweiten neuronalen Netzes ein Raster aus 128 Vektor-Punkten ermittelt, das die individuellen Gesichtszüge beschreibt.

Aus den Vektor-Datensätzen werden die Stimmungen abgeleitet und das ungefähre Alter des Nutzers ermittelt. Das eingesetzte Verfahren ermöglicht die Abgrenzung von offensichtlich Minderjährigen mit einer Trefferwahrscheinlichkeit von 95% in der Altersklasse bis 19 Jahre. Im Zweifel entscheidet das System zulasten des Teilnehmers und verweist auf andere ID-Verfahren. Die biometrischen Daten müssen zur weiteren Verarbeitung dabie nicht auf dem Server gespeichert werden, sondern entstehen lediglich zur Laufzeit auf dem Client im Browser.

Die Lebenderkennung stellt sicher, dass nicht nur Fotos vor die Kamera gehalten und bewegt werden. Es ist nicht möglich die Spreizung der Stimmungen von fröhlich und traurig mit einem einzelnen Bild zu simulieren.

Als zentraler Bestandteil des Erkennungsprozesses kommen Verfahren zum Einsatz, die Bilder von Gesichtern unterschiedlicher Quellen mittels euklidischer Abstandsmessung miteinander vergleichen.

Die vorgelagerte Ausweiserkennung basiert Ihrerseits auf einem mehrstufigen und unabhängigen Prozess dessen neuronales Netz auf die Erkennung von Pässen, Ausweisen und anderen Formen von zugelassenen Ausweisdokumenten wie Visa spezialisiert ist. In der Verschränkung der unterschiedlichen Erkennungsverfahren werden mögliche Schwächen einzelner Prozessschritte ausgeglichen und insgesamt ein ausreichendes Prüfniveau erreicht, folgt man der Gutachterkommission der FSM und der Beurteilung der KJM.

Im Bereich der Dokumenten-Erkennung unterscheiden wir die Schritte Dokumenten-Bereitstellung, Vorverarbeitung mit Rotation und Ausrichtung, Dokumentenanalyse unter Nutzung des passenden neuronalen Netzes, der Interpretation unterschiedlicher Zeichensätze und Sonderelemente wie Tabellen oder Barcodes. Es scheint sich zudem für die Aufgaben im Bereich des Glücksspiels zu konkretisieren, dass einseitige Dokumente unter Missachtung möglicher Paginierungen zu guten und schnelleren Ergebnissen führen. Auch bei der Dokumentenerkennung bleibt die Steuerung der Unschärfen-Parameter im Vergleich mit den vom Spieler eingegebenen Daten und den Erkenntnissen aus den vorgegangenen Prüfschritten im ID-Prozess die zentrale Aufgabe.

Wichtige Erkenntnisse aus den ersten 30.000 Gesichts-Erkennungen im produktiven Einsatz waren die Verbesserung der Modellauswahl und die Erkenntnis, dass die Nutzung von künstlicher Intelligenz dem mathematischen Elfenbeinturm entwachsen und in der Realität einer normalen Anwendung angekommen ist. Es bleibt festzustellen, dass gerade in der Ermittlung der richtigen Kombination aus Trainingsdaten, für unterschiedliche Endgeräte optimierte Erkennungsraten und ein detaillierter Abgleich von Unschärfe-Parametern ein erheblicher Aufwand zur Abstimmung bleibt, bis ein geregelter und zuverlässiger Produktionsbetrieb sichergestellt werden kann.